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   LAG Hessen, 07.09.2005 - 8 Sa 2212/04   

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https://dejure.org/2005,10553
LAG Hessen, 07.09.2005 - 8 Sa 2212/04 (https://dejure.org/2005,10553)
LAG Hessen, Entscheidung vom 07.09.2005 - 8 Sa 2212/04 (https://dejure.org/2005,10553)
LAG Hessen, Entscheidung vom 07. September 2005 - 8 Sa 2212/04 (https://dejure.org/2005,10553)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 611 BGB, § 823 BGB, § 1004 BGB
    Unterlassung einer Äußerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung der Erklärung über die Bespitzelung und Denunzierung eines Personalratsmitglieds beim Arbeitgeber ; Unterlassung des Vorwurfs der Nichtwahrnehmung der Termine für Personalratsgesprächen und Fortbildungen; Widderuf von Behauptungen; Bedeutung des ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus LAG Hessen, 07.09.2005 - 8 Sa 2212/04
    Allerdings muss auch eine Meinungsäußerung und eine wertende Kritik am Verhalten anderer ihre Grenze dort finden, wo es sich um reine Schmähkritik oder um eine Formalbeleidigung handelt oder wo die Äußerung die Menschenwürde antastet (vgl. z.B. BVerfGE 86, 1, 13; 82, 272, 283 f.; BGH vom 29.01.2002, a.a.O.).
  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01

    Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines

    Auszug aus LAG Hessen, 07.09.2005 - 8 Sa 2212/04
    Jedenfalls wird eine Äußerung, selbst wenn sich in ihr Tatsachen und Meinungen vermengen, dann als Werturteil und Meinungsäußerung in vollem Umfang vom Grundrecht des Art. 5 geschützt, wenn sie in entscheidender Weise durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist (vgl. BGH vom 29. Januar 2002, NJW 2002, 1192; BAG vom 28.06.1994, MDR 1994, 990).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90

    TITANIC/'geb. Mörder'

    Auszug aus LAG Hessen, 07.09.2005 - 8 Sa 2212/04
    Allerdings muss auch eine Meinungsäußerung und eine wertende Kritik am Verhalten anderer ihre Grenze dort finden, wo es sich um reine Schmähkritik oder um eine Formalbeleidigung handelt oder wo die Äußerung die Menschenwürde antastet (vgl. z.B. BVerfGE 86, 1, 13; 82, 272, 283 f.; BGH vom 29.01.2002, a.a.O.).
  • BGH, 12.05.1987 - VI ZR 195/86

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht von Presseorganen; Abgrenzung zwischen

    Auszug aus LAG Hessen, 07.09.2005 - 8 Sa 2212/04
    Steht weder die Wahrheit noch die Unwahrheit einer Behauptung fest, die den Betroffenen in seiner Ehre verletzt, kann diese deren Unterlassung verlangen (vgl. nur BGH vom 12. Mai 1987, NJW 1987, 2225; BGH vom 08. Oktober 1992, MDR 1993, 751).
  • BGH, 14.06.1977 - VI ZR 111/75

    Heimstättengemeinschaft

    Auszug aus LAG Hessen, 07.09.2005 - 8 Sa 2212/04
    Die Unwahrheit muss der beweisen, der den Widerruf verlangt (vgl. BAGE 37, 189; BGH NJW 77, 1681; Palandt/Sprau, BGB, Einführung vor § 823 Rz 32).
  • BGH, 08.10.1992 - I ZR 220/90

    Fehlende Lieferfähigkeit - Anschwärzung

    Auszug aus LAG Hessen, 07.09.2005 - 8 Sa 2212/04
    Steht weder die Wahrheit noch die Unwahrheit einer Behauptung fest, die den Betroffenen in seiner Ehre verletzt, kann diese deren Unterlassung verlangen (vgl. nur BGH vom 12. Mai 1987, NJW 1987, 2225; BGH vom 08. Oktober 1992, MDR 1993, 751).
  • BGH, 03.05.1988 - VI ZR 276/87

    Widerruf einer ärztlichen Diagnose

    Auszug aus LAG Hessen, 07.09.2005 - 8 Sa 2212/04
    Auf den Widerruf von Werturteilen oder Formalbeleidigungen besteht aber kein Anspruch (vgl. BGH NJW 89, 774; Palandt/Sprau; BGB; Einführung vor § 823 Rz 32).
  • BGH, 28.06.1994 - VI ZR 274/93

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen

    Auszug aus LAG Hessen, 07.09.2005 - 8 Sa 2212/04
    Jedenfalls wird eine Äußerung, selbst wenn sich in ihr Tatsachen und Meinungen vermengen, dann als Werturteil und Meinungsäußerung in vollem Umfang vom Grundrecht des Art. 5 geschützt, wenn sie in entscheidender Weise durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist (vgl. BGH vom 29. Januar 2002, NJW 2002, 1192; BAG vom 28.06.1994, MDR 1994, 990).
  • BAG, 02.12.1981 - 5 AZR 953/79

    Lohnfortzahlung - Lohnfortzahlungsanspruch - Krankheitsfall - Verhinderungsfall -

    Auszug aus LAG Hessen, 07.09.2005 - 8 Sa 2212/04
    Die Unwahrheit muss der beweisen, der den Widerruf verlangt (vgl. BAGE 37, 189; BGH NJW 77, 1681; Palandt/Sprau, BGB, Einführung vor § 823 Rz 32).
  • LAG Schleswig-Holstein, 27.08.2014 - 3 Sa 153/14

    Unterlassungsanspruch, Beleidigung, Äußerung, ehrverletzende, Meinungsfreiheit,

    Dies setzt voraus, dass die Äußerung sich jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der angegriffenen Person erschöpft (BGH, NJW 1974, 1762; BVerfG, NJW 1991, 95,BVerfG, NJW 1983, 1415; BGH NJW 1998, 3047; LAG Hessen vom 7.9.2015, 8 Sa 2212/04, Rz. 27 ff).

    Diese Gefahr ist nur ausgeschlossen, wenn das Verhalten des Behauptenden eine sichere Gewähr gegen weitere Rechtsverletzungen bietet oder die tatsächliche Entwicklung eine weitere Rechtsverletzung unwahrscheinlich macht (Hessisches LAG 7. September 2005 - 8 Sa 2212/04, Rn. 52, zit. nach juris; vgl. auch Hessisches LAG 9. Mai 2012 - 18 Sa 1596/11 - Rn. 26 f., zit. nach juris).

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